Anlässe

Jubiläumsfeier Verein Spiegel-Blinzernplateau

Am 1. August 2024 feierten wir bei der Scheune am Opalweg unser 40-Jahr-Jubiläum.

Bei erstaunlich schönem und warmem Wetter konnten wir das Zusammensein mit annähernd 300 Teilnehmenden geniessen. Es gab Getränke, Bratwürste vom Grill und Pommes frites. Für Kinder und Erwachsene gab es verschiedene Möglichkeiten mit Spiel und Kräftemessen. Bei einer ‘Melkkuh’ konnte man das Melken üben. 

 

Inhaltsreich und spannend berichteten Urs Maibach, Präsident des Vereins Spiegel-Blinzernplateau, und Tanja Bauer, Gemeindepräsidentin von Köniz über das Engagement des Vereins, über die landschaftliche Schönheit und Vielfalt des Blinzernplateaus und über seinen Erholungswert. Das wohl wichtigste Ziel des Vereins ist der Erhalt und die Pflege der Landwirtschaft inmitten städtischen Wohngebiets. Es ist die Familie Jost, die mit aufwändiger Arbeit für eine fruchtbare Bepflanzung und Weideland für die Kühe sorgt und der Bevölkerung zu jeder Jahreszeit Anschauung vermittelt, was gerade Saison ist. In einem eindrücklichen Referat dankte Ueli Jost, im Namen des "Blinzerehofs" und seinem "Spieguhof", als Pächter der Burgergemeinde Bern, allen, dass sie sich dafür eingesetzt haben, dieses fruchtbare Gebiet als Landwirtschaftszone zu erhalten. 1911 habe sein Urgrossvater, als Pächter der Burgergemeinde Bern, den Betrieb übernommen, er selbst wirke jetzt in 4. Generation auf dem Hof, wobei seine Söhne bereits als 5. Generation mitwirkten. 
Vor 12 Jahren habe die Familie Jost mit Engagement und Überzeugung den Betrieb auf Bio umgestellt, wobei allerdings der Ertrag bedeutend geringer ausfalle,  gegenüber einer konventionellen Bewirtschaftung. Manchmal gebe es Probleme, z.B. wenn Hunde im hohen Heugras herumrennen würden oder wenn geklagt werde, weil er wetterbedingt auch noch spätabends seine Arbeit verrichten müsse. Er freue sich allerdings über viele Komplimente und interessierte persönliche Kontakte. 

40 Jahr Jubiläum: Verein Spiegel-Blinzernplateau: Geschichte und Bilder

Am Freitag, 14. März 2025  (ursprünglich vorgesehen am 24. Oktober 2024) blicken wir zurück mit historischen Informationen und Bildern der letzten hundert Jahre Spiegel, Blinzern und das Plateau. Der Anlass findet statt im Kirchgemeindehaus Spiegel um 19.30 Uhr.. 

Faltblatt mit Übersicht zu 40 Jahre Verein Spiegel-Blinzernplateau und Hinweis auf den Informationsanlass (ist noch das alte Datum vermerkt, bitte neues Datum (14.3.2025) beachten).

 Leporello-VSBP-2024.pdf

 

Überblick über das Spiegel-Blinzernplateau


Wer wir sind

Am 11. Juni 1980 gründeten etwa zwei Dutzend Spiegeler das Aktionskomitee Feldrainstrasse mit dem Ziel der Wahrung der Interessen der Wohnbevölkerung am Spiegel-Blinzernplateau. Am 13. März 1984 wurde dieses Aktionskomitee in einen Verein übergeführt. Zu dieser Zeit befand sich das ganze Blinzernplateau noch in einer Bauzone. 1980 bestand die Absicht auf dem vorderen Teil des Plateaus unterhalb des Bauernhofes zwei Mehrfamilienhäuser hinzubauen. Geplant waren zwei riesige kubische Blöcke mitten im grünen Feld. Nach bewegten Jahren in bauplanerischer Hinsicht wurde im Jahre 1992, durch eine Initiative des Vereins Spiegel-Blinzernplateau, das ganze Spiegel-Blinzernplateau ausgezont und ist seither wieder Landwirtschaftszone. Dadurch konnten die beiden Bauernhöfe auf dem Plateau erhalten bleiben.

Der Verein Spiegel-Blinzernplateau engagiert sich, um die regionalen Naherholungsgebiete, wie z.B. das Blinzernplateau, grün zu erhalten. Er war federführend bei der Auszonung und hat sich auch im Rahmen der Ortsplanung mit Erfolg für die Erhaltung der Grüngebiete eingesetzt.

Der Verein Spiegel-Blinzernplateau unterstützt die Bestrebungen zur Verbesserung bzw. zur Erhaltung der Lebensqualität und sucht deren Beeinträchtigungen mit allen rechtlichen und politischen Mitteln zu verhindern. Zum Beispiel mit Einsprachen bei der Planung von unverhältnismässigen oder überdimensionierten Neubauten, Strassen oder Mobilfunkantennen.

Der Verein Spiegel-Blinzernplateau hat in seinem Zweck (Statuten) speziell die Wahrung der Interessen der Wohnbevölkerung des Spiegel-Blinzernplateaus, namentlich in den Bereichen des Bauwesens, der Raumplanung und des Verkehrs. Wir haben in der Ortsplanungsrevision der Gemeinde mitgearbeitet oder uns erfolgreich gegen Bauvorhaben gewehrt, die nicht den Bauvorschriften entsprechen. Auf unsere Initiative hin sind ebenfalls diverse Verkehrszählungen erfolgt. Auf Basis dieser Erkenntnisse wurden später teils verkehrsberuhigende Massnahmen zum Schutz von Mensch und Tier umgesetzt.

Der Verein Spiegel-Blinzernplateau ist auch Betreiber des „Kleinen Kulturgartens - kkg“

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Spiegel-Blinzernplateau mit umliegenden Siedlungen

Vor 60 Jahren herrschte Wachstumseuphorie....

In den 1960er-Jahren formulierte die Gemeinde Köniz äusserst ambitionierte Wachstumsziele, und entsprechend grosszügig legte die Ortsplanung Bauzonen fest – so auch im Spiegel. Im Jahre 1969 wurden erstmals Pläne für eine Gesamtüberbauung des Blinzernplateaus für fast 6'000 Einwohner bekannt – zum Vergleich: Der ganze Ortsteil Spiegel zählt aktuell rund 4'500 Einwohner.

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Überbauungsplan 1972

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Modell zum Überbauungsplan 1972

... doch anfangs Siebziger-Jahre begann sich das Blatt zu wenden

Die geplante Gesamtüberbauung schreckte die Bevölkerung im Spiegel auf und führte dazu, dass die entsprechende Überbauungsordnung in der Volksabstimmung 1973 abgelehnt wurde. Das ganze Blinzernplateau blieb aber in der Bauzone.

Anfang 1980 wurde die Absicht einer Grundeigentümerin publik, auf dem vorderen Teil des Plateaus unterhalb des Bauernhofes am Steingrubenweg zwei grossvolumige Mehrfamilienhäuser zu bauen. Dies hatte die Gründung des «Aktionskomitee Feldrainstrasse» zwecks Einsprache gegen dieses Bauprojekt zur Folge. Und daraus entstand im März 1984 der politisch unabhängige Verein Spiegel-Blinzernplateau (VSBP). Dieser lancierte 1986 die Gemeindeinitiative zur Auszonung des gesamten Plateaus.

 

Auszonung des Spiegel-Blinzernplateaus 1992; aber nix ist fix ...

In der Volksabstimmung am 27. September 1992 wurde die Initiative mit grosser Mehrheit angenommen und der Gegenvorschlag deutlich abgelehnt. Damit wurden die gesamten freien Flächen auf dem Blinzernplateau der Landwirtschaftszone zugeteilt.

2007 begann die jüngste Ortsplanungsrevision der Gemeinde Köniz (OPR). Der Verein Spiegel-Blinzern­plateau setzte sich intensiv damit auseinander. In der öffentlichen Mitwirkungsrunde erreichte er eine klare Positionierung des Quartiers. Als der Gemeinderat 2011 im Richtplan anregte, einen Teil des Blinzern-Plateaus einzuzonen, stiegen die Anwohner auf die Barrikaden – vorerst mit Erfolg.

Zwei Jahre später stellte der Könizer Gemeinderat erneut einen Zipfel des Plateaus zur Debatte. Der VSBP organisierte einen Informationsanlass zum Thema Teil-Einzonung des Blinzernplateaus. Dank der grossen Präsenz und des Engagements der Spiegeler Bevölkerung konnte bei den Könizer Behörden ein Umdenken angestossen werden. Im September 2018 hiess die Stimmbevölkerung die revidierte baurechtlichen Grundordnung der Gemeinde Köniz mit 78% Ja-Stimmenanteil gut – das Spiegel-Blinzern­plateau blieb Landwirtschaftszone.  

Natur und Landwirtschaft erleben

Das Spiegel-Blinzernplateau liegt wie eine Oase inmitten der urbanen Siedlungen der Gemeinde Köniz. Die Spazierwege laden dazu ein, sich an diesem Ort der Ruhe zu entspannen und an frischer Luft die Naturstimmungen der verschiedenen Tageszeiten zu geniessen.

Erwachsene und speziell auch Kinder und Jugendliche geniessen das direkte Erleben aktiver Landwirtschaft, insbesondere die Haltung und Pflege von Kühen, Pferden, Ponys, Alpakas, Ziegen und Hühnern.

Auf dem Spazierweg beobachtet man, wie sich Obstbäume im Jahresverlauf verändern und aus Blüten Früchte werden, wie der Boden gepflügt wird, wie Getreide, Kartoffeln, Raps wachsen, reifen und geerntet werden.

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Spiegel Blinzern - Ein gefahrloser Weg - Erholung für jung und alt

Die Granitstrasse verbindet den Spiegel mit der Blinzern. Sie ist weitgehend autofrei. Ausnahmen sind Landwirtschaftsfahrzeuge im Arbeitseinsatz und wenige Zubringer. Dieser Weg schützt die Schülerinnen und Schüler aus der Blinzern auf ihrem Schulweg zum Spiegel vor dem Autoverkehr. Er wird von vielen Menschen sehr geschätzt - jüngeren und älteren - die auf diesem Weg z. B. mit Kinderwagen, Rollschuhen, Velos, Trottis oder mit Rollatoren gefahrlos unterwegs sein können.

Dies bietet vor allem jenen Menschen, die keine steilen Wege mehr gehen können, die Möglichkeit, sich in der freien Natur zu bewegen. Sie geniessen den weiten Blick über die Felder bis zum Jura und zum bewaldeten Gurten. Eindrücklich sind auch die Sonnenuntergänge. Das ist Erholung pur.

 

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Impressionen Spiegel Blinzernplateau

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40 Jahre Verein Spiegel-Blinzernplateau – weiter so!

Der Verein Spiegel-Blinzernplateau kümmert sich um die Interessen der Bauernbetriebe und der Wohnbevölkerung im Umfeld des Plateaus, namentlich in den Bereichen Erholungswert, Lebensqualität, Bauwesen, Raumplanung und Verkehr. Der Druck für die teilweise Überbauung des Plateaus ist jedoch immer noch vorhanden.

Der Verein darf sich daher nicht auf den Lorbeeren ausruhen, sondern muss wachsam bleiben.

Treten Sie dem VSBP bei – wir heissen Sie herzlich willkommen! 

Vorstand

Präsident:
Urs Maibach
Steingrubenweg 30
3095 Spiegel
031 971 27 75
info@spiegel-blinzern.ch

Sekretariat und homepage:
Robert Zimmermann
078 772 01 81
robert.zimmermann@bluewin.ch

Vizepräsidentin:
Regula Schmied
regischmied@bluewin.ch

Kassier:
Marcel Baeriswyl
marcel.baeriswyl@gmx.ch

Kulturgarten:
Regula Schmied
079 511 32 44
regischmied@bluewin.ch
Familienclub Spiegel

Beisitzer:
Pascale Hiba
pascale.hiba@gmail.com

Beisitzer:
vakant

Beisitzer:
vakant

 

Statuten

Download Statuten

Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen „Verein Spiegel-Blinzernplateau" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB mit Sitz am Wohnort des jeweiligen Präsidenten.

Art. 2 Zweck Der Verein wahrt die Interessen der Wohnbevölkerung des Spiegel-Blinzernplateaus, namentlich in den Bereichen des Bauwesens, der Raunplanung und des Verkehrs. Er unterstützt die Bestrebungen zur Verbesserung der Lebensqualität und sucht deren Beeinträchtigungen mit allen rechtlichen und politischen Mitteln zu verhindern. Er bleibt parteipolitisch ungebunden. Für die Einsprache- und Beschwerdelegitimation gibt sich der Verein folgendes Wirkungsgebiet gemäss Plan im Anhang: Im Westen Schwarzenburgstrasse inkl. ab Kirche bis Gemeindegrenze, im Norden Gemeindegrenze bis Kirchstrasse — Morillonstrasse inkl. — Seftigenstrasse inkl., im Osten Dorfstrasse inkl. Gurtenbahnstation und Parkhaus inkl. Erschliessungsstrasse Gurtendorf inkl. bis Studholz, von dort südlich bis Köniztalstrasse auf der Höhe Abzweigung Gummersloch, im Süden Köniztalstrasse inkl. — Muhlernstrasse inkl. bis Einmündung in Schwarzenburgstrasse.

Art. 3 Mitgliedschaft Nur natürliche Personen können als Mitglied aufgenommen werden. Der Vorstand entscheidet über Aufnahme. Er kann diese ohne Grundangabe verweigern. Der Austritt erfolgt auf Ende des Kalenderjahres durch schriftliche Erklärung, die dem Präsidenten ein halbes Jahr vor Ende des Kalenderjahres einzureichen ist. Die Mitgliederversammlung kann ein Mitglied, das die Interessen des Vereins in erheblicher Weise verletzt hat, mit Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Mitglieder ausschliessen. Ausgetretene und ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. Vorbehalten bleiben Rückzahlungen aus dem freiwillig gebildeten Fonds, soweit er nicht mehr verwendet wird. (Art. 5, Abs. 5) Die persönliche Haftbarkeit der Mitglieder ist ausgeschlossen. Der Mitgliederbeitrag beträgt für Einzelmitglieder Fr. 50.-, für Ehepaare Fr. 75.-

Art. 4 Mitgliederversammlung Mitgliederversammlung wird vom Vorstand mindestens 10 Tage zum Voraus schriftlich einberufen, so oft es die Geschäfte erfordern. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet spätestens Ende März jeden Jahres statt. Ein Zehntel der Mitglieder kann unter Angabe der Traktanden vom Vorstand verlangen, die Versammlung spätestens binnen eines Monats einzuberufen. Die Mitgliederversammlung kann nur über angekündigte Geschäfte beschliessen. Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Der Vorsitz stimmt mit und hat gegebenenfalls den Stichentscheid. Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen.

Art. 5 Vorstand Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Sekretär, dem Kassier und höchstens drei Beisitzern. Er ist in der Regel beschlussfähig bei Anwesenheit von mindestens vier Mitgliedern, darunter dem Präsidenten oder dem Vizepräsidenten. Beschlüsse können auch mittels E-Mail Korrespondenz gefasst werden. In ausserordentlichen Fällen fasst der Vorstand seine Beschlüsse ausnahmsweise zu dritt. Der Vorstand führt ein Beschlussprotokoll. Der Präsident oder Vizepräsident ist zusammen mit dem Sekretär oder Kassier für den Verein zeichnungsberechtigt. Im übrigen vertritt der Präsident den Verein. Der Vorstand bereitet die Mitgliederversammlung vor vollzieht Beschlüsse der Mitgliederversammlung und besorgt die sich daraus ergebenden Geschäfte, legt Jahresbericht und -rechnung vor, prüft sämtliche Bau-. Verkehrs- und ähnliche Publikationen, das Spiegel-Blinzernplateau berühren können und ergreift gegebenenfalls die ihm zur Erreichung des Vereinszweckes angemessen erscheinenden Massnahmen. Der Vorstand kann die Äuffnung eines Sonderfonds auf freiwilliger Grundlage beschliessen. Über den Fonds ist gesondert Buch zu führen.

Art. 6 Rechnungsrevisoren Die Mitgliederversammlung wählt für jedes Geschäftsjahr zwei Rechnungsrevisoren, von denen einer nicht Mitglied des Vereins zu sein braucht. Die Rechnungsrevisoren prüfen Jahresrechnung und erstatten der Mitgliederversammlung einen schriftlichen Bericht.

Art. 7 Schlussbestimmungen Diese Statuten können durch die Mitgliederversammlung mit Dreiviertelsmehrheit der an der Versammlung anwesenden Mitglieder geändert werden. Der Verein wird durch Dreiviertelsmehrheit der anwesenden Mitglieder aufgelöst. Über die Verwendung der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Mittel entscheidet die Mitglieder

Auswirkungsgebiet


Kleiner Kulturgarten kkg

Seit 2011 ist der Verein Spiegel-Blinzernplateau (VSBP) Trägerorganisation des Kleinen Kulturgarten kkg. Die Aufgaben des VSBP für den kkg sind:

Erhaltung des Grüngebietes des alten Schulgartens Pflege der im Grundbuch eingetragenen «schützenswerten Hecke» (Lebensraum von vielen kleinen Tieren) der Garten soll allen zur Verfügung stehen (spielen, erholen, feiern, bräteln u. v. m.) Durchführung diverser grosser Sommerfeste/ Quartierfeste

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Beschreibung Kulturgarten

Der Kleine Kulturgarten kkg im Spiegel ist ein Spielplatz auf Privatgelände, welcher der Öffentlichkeit weitgehend zur Verfügung gestellt wird. Er wird vom VSBP getragen und durch eine Betreibergruppe betreut.

Er befindet sich gegenüber der Turnhallen der Schule Spiegel an der Chasseralstrasse und ist täglich von 8 – 21 Uhr geöffnet. Für private Anlässe kann der Garten reserviert werden. Es stehen Tische, Stühle, ein Gasgrill und Spielsachen zur Verfügung. Dafür wird keine eigentliche Miete verlangt, sondern man darf sehr gerne einen Zustupf an die Unkosten geben oder sich selbst aktiv am Unterhalt des Gartens beteiligen (wir suchen immer wieder fleissige Freiwillige, die von Zeit zu Zeit im Garten mithelfen). Eine Liste mit allen bereits geplanten Anlässen ist jeweils im Garten aufgehängt.

Der Gemüsegarten wird privat gepflegt. Bitte nehmen Sie Rücksicht, decken Sie nach dem Spielen den Sandkasten wieder zu und hinterlassen Sie den Platz sauber und aufgeräumt. Wer sich für den Garten einsetzen möchte, ist herzlich willkommen! Es muss die Hecke gepflegt, die Spielgeräte geflickt und sonst aufgeräumt werden. Bitte beachten Sie auch, dass im ganzen kkg ein generelles Rauch- und Feuerverbot gilt.

Kontaktperson ist Regula Schmied. Sie steht auch bei Fragen gerne zur Verfügung.

Reservation Kulturgarten

Regula Schmied
regischmied@bluewin.ch
079 511 32 44

 

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Archiv

Spiegel-Blinzernplateau: Bedeutung als Naherholungsgebiet

In den meisten Schweizer Städten fehlen genügend «grüne Inseln», welche der Bevölkerung als Naherholungsgebiet dienen würden. Die wenigen Grünanlagen sind zudem vielseitig genutzten und stadtökologisch eher wertlosen Parkanlagen verkommen, die zumeist gerade durch das Angebot von Sandhaufen, Hunde-WC bis hin zu Spielwiese und Imbiss-Ständen den eigentlichen Erholungswert stark schmälern.

Die rund 100 m über Bern gelegene Terrasse erlaubt eine vorzügliche Weitsicht über die Stadt bis hin zur Jurakette. Trotz grosser Beliebtheit kann von einem eigentlichen Besucherstrom allerdings nicht die Rede sein, da insbesondere grosse Parkiermöglichkeiten für Auswärtige in unmittelbarer Nähe fehlen sowie auch hier kein Freizeitangebot im Stile von Picknickstellen, Spielplätzen etc. vorhanden ist. Dadurch erhöht sich der Wert des Blinzernplateaus als Erholungsgebiet, welches der Besucher als Landschaft per se aufnimmt und diese auch auf ihn wirken lässt.

Die Güte des Erholungsgebietes Blinzernplateau kann insgesamt als hoch bezeichnet werden; die Zugänglichkeit ist via Bus, mit dem Fahrrad oder zu Fuss bestens gewährleistet. Der Erholungswert liegt in der Landschaft an sich und nicht in einem Angebot von Freizeiteinrichtungen.

(Gutachten der Schweiz. Stiftung für Landschaftsschutz und -pflege, Raimund Rodewald, 20. März 1990)

40 Jahre Verein Spiegel-Blinzernplateau, Bericht im WabernSpiegel - Juli/August2024 

VSBP-Jub40-WaSpi_Nr_7-8.pdf

40 Jahre Verein Spiegel-Blinzernplateau, Bericht in KÖNIZER ZEITUNG, Juli 2024

Dem-Druck-widerstehen-Könizer-Zeitung-Juli2024.pdf

Mitgliederversammlung 2024

Am Dienstag, 16. April 2024, um 20:00 Uhr fand die ordentliche Mitgliederversammlung im Kirchgemeindehaus Spiegel statt.

Mitgliederversammlung_2024-Protokoll.pdf 

Jahresbericht 2023

 Jahresbericht-Vereinsjahr-2023.pdf

 

 


Kontakt

Präsident

Urs Maibach
Steingrubenweg 30
3095 Spiegel
031 971 27 75
info@spiegel-blinzern.ch

Mitglied werden

Wenden sie sich bitte an den Präsidenten

Jahresbeitrag Einzelmitglied Fr. 50.--
Jahresbeitrag Familienmitglied Fr. 75.--


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